Unsere Stundentafel orientiert sich, wie auch der Lehrplan, an der Allgemeinen Schule (Grundschule) in Sachsen und wird durch acht Förderstunden pro Klasse ergänzt. Diese werden für Sprachtherapie, Konzentrations- und Wahrnehmungstraining, Bewegungserziehung sowie Fachförderung genutzt. Dies geschieht als Einzel- oder Kleingruppen-förderung, oft auch klassenübergreifend.
Aber auch im Unterricht ist Sprachtherapie allgegenwärtig und unterrichtsimmanent. So gehören sprachliche Ziele genauso zum Unterricht wie Lernziele und werden am Ende der Stunde ausgewertet. Unser Lernkonzept heißt bewegtes Lernen mit allen Sinnen, Kopf, Herz und Hand. Offene Unterrichtsformen, individuelles und differenziertes Eingehen gehören dazu. Jedes Kind hat seinen eigenen Förderplan. Die geringe Schülerzahl und mehr Förderstunden wie an allgemeinbildenden Schulen ermöglichen eine intensivere Förderung.
Im Anfangsunterricht gilt unsere besondere Aufmerksamkeit den Grundlagen für das richtige Sprechen, Lesen und Schreiben lernen, dem Hören, Sehen und der Bewegung. Seit Einführung der Schuleingangsphase ist es uns möglich den zeitlichen Rahmen zu erweitern, so dass dieser, für unsere Kinder schwierige Lernprozess, auf die ersten beiden Schuljahre ausgedehnt werden kann.
Tagesablauf
| 07:30 - 07:55 Uhr | Öffnung der Schule »Kommenszeit« (Zeit zur Einstimmung, Gespräche, kleine Spiele) |
| 07:55 - 08:40 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
| 08:40 - 08:55 Uhr | Frühstückspause |
| 08:55 - 09:40 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
| 09:40 - 10:00 Uhr | große Pause: Spiele auf Hof / Beschäftigungsecken |
| 10:00 - 10:45 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
| 10:55 - 11:40 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
| 11:40 - 12:20 Uhr | Mittagspause: Spiele auf Hof / Beschäftigungsecken |
| 12:20 - 13:05 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
| 13:15 - 14:00 Uhr | Fachunterricht, parallel dazu Einzelförderung |
Die Sprachheilschule ist eine Durchgangsschule, das heißt ein Wechsel an die Grundschule ist nach jedem Schuljahr möglich. Die Verweildauer richtet sich nach Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
