Wir wünschen allen ein schönes und gesundes Osterfest! Das Team der Anne-Frank-Schule
04.01.2022 *** Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
» am 28. Dezember 2021 trat eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft. Sie regelt u. a. eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt. Diese Neuerung gilt jedoch nicht für Schulen. Den Betrieb der Schulen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) regelt nicht die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, sondern die Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKita-CoVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Anlage). Die Schul-KitaCoVO lässt dort, wo sie eine Maskenpflicht anordnet entsprechend § 4 grundsätzlich auch eine sogenannte OP-Maske zu.« (Brief LaSuB, 23.12.2021)
Es findet weiterhin Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen statt. Über Änderungen informieren wir Sie. Bei Schließung der Schule durch eine Maßnahme des Infektionsschutzes soll es eine Notbetreuung geben für Schülerinnen oder Schüler, bei denen eine oder einer der Personensorgeberechtigten einen der in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Berufe ausübt bzw. durch das Fehlen der Präsenzbeschulung eine Gefährdung des Kindeswohls droht (Einbezug Jugendamt).
Es ist ein Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen zu erbringen.
Bleiben wir alle auch im Jahr 2022 weiterhin optimistisch und gesund! I. Seitz